AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstalter: A. Zawadzky und C. Wiegmann GbR

Anschrift: Berghofer Weg 39, 15569 Berlin

 

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der A. Zawadzky und C. Wiegmann GbR ( “Veranstalter”) und dem Vertragspartner (“BesucherIn”), der an Veranstaltungen oder anderen Angeboten der A. Zawadzky und C. Wiegmann GbR teilnimmt. Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der/die BesucherIn den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu. Ergänzend gelten die Hausordnung, die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters (www.nachts-im-museumspark.de)

 

Zustandekommen des Vertrages

Durch den Ticketkauf geht der/die KartenerwerberIn einen Veranstaltungsvertrag mit der A. Zawadzky und C. Wiegmann GbR ein.

Der/die KartenerwerberIn des Tickets, der/die nicht selbst alleinige TeilnehmerIn ist, steht dafür ein, dass der/die BesucherIn, der/die von ihm die Eintrittskarte erhält, Kenntnis von diesen AGB erhält und sie akzeptiert.

Der gewerbliche Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines Gästelistentickets an Dritte ist verboten.

Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuch. Mit der Weitergabe der Eintrittskarte an einen Dritten tritt der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechten und Pflichten in den Veranstaltungsvertrag ein und erkennt diese AGB an.

Die Verwendung der Eintrittskarten zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.

Tickets

Tickets können nur über unseren Ticketshop unter www.nachts-im-museumspark.de erworben werden. Es gelten nur die über diesen Ticketshop erworbenen Tickets.

Umtausch, Widerrufsrecht

Der Umtausch oder die Stornierung von Ticketkäufen ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

Teilnahmegebühren/Eintrittspreis

Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben. Nicht enthalten im Eintrittspreis sind die Kosten für Übernachtungen und die Kosten für die An- und Abreise. Teilnahmegebühren sind sofort fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

Werden einzelne Leistungen durch den/die BesucherIn ohne Verschulden des Veranstalters und außerhalb höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.

 

Allgemeine Bestimmungen

Veranstaltung

Nachts im Museumspark findet 2023 am 24.06.2023 statt. Das Veranstaltungsgelände besteht aus dem Veranstaltungsbereich und Parkplätzen.

Zum Veranstaltungsgelände gehören die Flächen, die für die Durchführung der offiziellen Fahrzeugausstellung genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für Wege, Rahmenprogramm, Food-Court genutzt werden und nicht zum Camping oder Parken vorgesehen sind. Das Veranstaltungsgelände ist mit einem Zaun umgeben.

Der Parkplatz umfasst alle Flächen, die zum Parken des PKW vorgesehen sind

 

Einlass / Zutrittsberechtigung

Der Einlass zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Gegebenenfalls müssen Eintrittskarten personalisiert werden. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die digitale Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Verstößt der/die BesucherIn gegen die Vorgaben der AGB, der Hausordnung, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese/n BesucherIn, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren die Eintrittskarte und das Veranstaltungsbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.

Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Veranstaltungsgelände ist nur auf eigene Gefahr gestattet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, BesucherInnen aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die BesucherIn nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des/der Besuchern begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Die folgenden Objekte und Motive sind auf der Veranstaltung Nachts im Museumspark verboten:

- Waffen jeglicher Art nach §42, flüssiger Grillanzünder, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Himmelslaternen, Explosivstoffe, Stromgeneratoren, Musikanlagen, Megaphone, Sperrmüll und Konfetti

- verfassungswidrige Flaggen, Transparente, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher oder ähnliches

- rechtsextreme Gesinnung oder Symbole im Kopf, auf der Haut, der Kleidung oder sonstigen Gegenständen.

 

Der Veranstalter behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober Kleidung und Einstellung der Veranstaltung betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor verbotene oder limitierte Gegenstände und/oder Waren (definiert durch Aushänge vor Ort/die Hausordnung) einzuziehen, zu vernichten oder für die Dauer des Festivals zu verwahren, bevor Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt werden kann. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten. Den Aushängen, Zutrittsbestimmungen und Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.

 

Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes

Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die digitalen Eintrittskarten im Eingangsbereich gescannt und Besucherbändchen um das Handgelenk gelegt. Nach dem Scannen der Eintrittskarte und nach Erhalt eines Bändchen, verliert die digitale Eintrittskarte ihre Gültigkeit bzw. Wertigkeit. Mit diesem Bändchen ist ein mehrfaches Betreten des Veranstaltungsgeländes möglich. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes ist das unbeschädigte Armband mit Original-Verschluss vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

 

Haftung

Jede/r BesucherIn haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Das Betreten des Veranstaltungsgeländes, der Freiflächen, Waldflächen, Wasser- und Seeflächen, Badestelle und Räumlichkeiten etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt nicht für Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit die der Veranstalter vorsätzlich oder leicht fahrlässig herbeigeführt hat.

Für Sach- und Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die BesucherIn vertrauen darf.

Die Haftung des Veranstalters, bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten, ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der BesucherIn zuzurechnen sind. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

Der/die BesucherIn ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine/ihre Gesundheit ausgehen kann. Der/die BesucherIn hat selbst darauf zu achten, dass er/sie sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Witterungseinflüsse

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der/die BesucherIn der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen hat. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, diese sind erfahrungsgemäß uneben. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen. Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit, der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.

Absage/Abbruch/Verlegung der Veranstaltung

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Website sowie über alle Kanäle bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber.

Besteht durch besondere Wetterbedingungen, Naturereignisse oder andere Umstände, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, Gefahr für Körper, Leben, Gesundheit, Technik und/oder Material, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, und sofern es zur Gefahrenabwendung erforderlich ist, auch abzubrechen. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigen Gründen, sowie bei Gefährdung von BesucherInnen durch Fehlverhalten Anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, bestehen kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der BesucherInnen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich zu verlegen oder bei Abbruch nachzuholen, soweit dies für den/die BesucherIn zumutbar ist. Wird die Veranstaltung verschoben oder im Falle der Absage oder des Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

Sofern die Veranstaltung vor Beginn ohne Ersatztermin vollständig abgesagt wird, aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes des Eintrittspreises (ohne Gebühren und/oder Steuern). Persönliche Arrangement, die der Ticketinhabende einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. 

Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

 Sicherheit

 Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen durch den Ordnungsdienst stattfinden.

Das Mitbringen von verbotenen Gegenständen auf das Veranstaltungsgeländes, die in den AGBs und in der Hausordnung einsehbar sind, ist untersagt. Der Verstoß kann zur Verweigerung des Zutritts führen, sofern der Gast nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand oder die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Gegenstände für den Gast zu verwahren.

Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände BesucherInnen bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der/die BesucherIn der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des/der BesucherIn unentgeltlichen Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.

Sperrung / Räumung von Flächen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen oder behördlich begrenzten Zuschauerkapazitäten den Zugang zu Bereichen des Veranstaltungsgeländes, wie z.B. Ausstellerflächen, wegen u. a. Überfüllung zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Hieraus ergeben sich keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme nicht möglich ist.

Zutrittsbeschränkungen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes (Veranstaltungsbereich und Parkplatz) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

Hausrecht

Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

Das Veranstaltungsgelände wird im Rahmen der Veranstaltung zusätzlich mechanisch bzw. technisch gesichert. Der Versuch, sich auf jegliche Art und Weise unbefugt Zugang zu dem Veranstaltungsgelände zu verschaffen, ist untersagt. Dies gilt auch für die unerlaubte Einfuhr von Gegenständen wie Alkohol, Tabakwaren, Waffen, Drogen etc. Für die dabei eventuell entstehende Verletzung von Gesundheit, Körper und/oder Leben übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Gegen jede Form von Hausfriedensbruch werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.